Verlängerung

Alle fünf Jahren sind die Museen, die bereits mit dem ÖMG ausgezeichnet sind, dazu aufgefordert eine Verlängerung zu beantragen und ihren Qualitätsstatus nachzuweisen. Die Laufzeit des ÖMGs ist auf der Urkunde des jeweiligen Museums vermerkt; gilt diese z. B. bis 2025, kann ab Jänner desselben Jahres um eine Verlängerung angesucht werden. Als Serviceleistung erfolgt eine Erinnerung (ohne Gewähr) zur Verlängerung durch die Geschäftsstelle des ÖMGs zu Beginn der Einreichfrist.

  1. Museumsregistrierung
    Die Institution muss weiterhin über eine gültige Museumsregistrierung verfügen. Ihre Registrierungsnummer brauchen Sie für den Verlängerungsantrag > Hier finden Sie die Nummer.
  2. Kriterienkatalog
    Das Museum muss die Ansprüche des Kriterienkatalogs für das Österreichische Museumsgütesiegel erfüllen und die Leitung, sowie alle Mitarbeiter*innen des Museums müssen diese anerkennen. Bitte lesen Sie den Kriterienkatalog, bevor Sie eine Verlängerung in Erwägung ziehen, genau durch und wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Geschäftsstelle des ÖMGs oder an Ihre regionale Beratungsstelle.
  3. Lesen, akzeptieren und handeln laut den international geltenden Bestimmungen der Ethischen Richtlinien für Museen von ICOM.
  4. Jegliche Veränderungen und Entwicklungen müssen in einem Bericht, über die vergangenen fünf Jahre, knapp dokumentiert und der Geschäftsstelle des ÖMGs übermittelt werden.
  5. Folgende Nachweise zur Einhaltung der Standards laut Kriterienkatalog und ICOM sind schriftlich zu übermitteln, sofern sich Veränderungen innerhalb der Laufzeit ergeben haben:
    o Grundsatzdokument: rechtliche Basis des Museums
    o Finanzierungsplan: Nachweis über eine stabile, finanzielle Basis
    o Grundriss des Museums
    o Organigramm: Aufbau der Museumsorganisation (wenn vorhanden)
    o Basiseinrichtungen für Besucher*innen*
    o Nachweis der Öffnungszeiten von min. 100 Halbtagen im Jahr
    o Erscheinungsbild (Corporate-Identity): Werbematerial
    o Leitsystem bzw. Wegleitsystem innerhalb des Museums*
    o Museumsleitbild
    o Museumskonzept
    o Sammlungskonzept
    o Sammlungsdokumentation: digitaler Auszug des Inventars
    o Nachweis zur Bewahrung der Sammlung (Lagerung und Pflege):
       Sammlungspflege- sowie Sicherheitskonzept*
    o Erforschung der Sammlung: Objektforschung, ev. Publikationsliste, o. ä.
    o Vermittlungskonzept*
    o Ausstellungskonzept*
    * Ein schriftlicher Nachweis ist für die Bewerbung nicht zwingend erforderlich, die Überprüfung erfolgt vor Ort.
    Download Checkliste
  6. Lesen Sie sich den Fragebogen (73 Fragen) vorab durch und beginnen Sie mit der Bearbeitung des Online-Bewerbungsbogens erst, wenn Sie bereits alle Antworten und Dokumente vorbereitet haben.
    Fragebogen zur Vorbereitung
  7. Der Antrag auf Verlängerung muss via Online-Bewerbungsbogen bis spätestens 31. März jeden Jahres einlangen.
  8. Jurybesuch
    Zwischen Ende Mai und August
    jeden Jahres werden alle antragstellenden Museen von der Jury geprüft und ev. vor Ort evaluiert (mit Voranmeldung oder anonym). In diesem Zeitraum können Informationen nachgefordert werden, somit ergibt sich die Möglichkeit zur Ergänzung der Einreichunterlagen.
  9. Entscheid
    Bis spätestens Ende September
    jeden Jahres stehen die verlängerten Gütesiegelträger*innen fest und werden über den Status des Bewerbungsantrags informiert.
  10. Die verlängerten Museen erhalten bei der Verleihung des Österreichischen Museumsgütesiegels ihre Urkunde. Diese erfolgt Anfang Oktober jeden Jahres, im feierlichen Rahmen, am Österreichischen Museumstag.