Aberkennung
Die Aberkennung erfolgt nur dann, wenn zentrale Kriterien des OEMG Kriterienkatalogs und der Ethischen Richtlinien für Museen von ICOM, innerhalb der fünfjährigen Geltungsdauer des Gütesiegels, nicht mehr erfüllt werden. Verstöße gegen die Kriterien bzw. ethischen Richtlinien (zB. geringere Öffnungszeiten; gravierende Mängel bei der Präsentation, Vermittlung, Sicherung, Bewahrung oder Konservierung von Sammlungsobjekten; Gesetzesverletzungen, wie unzulässige Ein-, Ausfuhr oder Übereignung von Kulturgut etc.) müssen der Geschäftsstelle des Österreichischen Museumsgütesiegels unverzüglich gemeldet werden. Die Trägerschaft des Museums wird aufgefordert eine Begründung und Stellungnahme vorzulegen, sowie die vorliegenden Mängel zu beseitigen.
Sollte es zu keiner Mängelbehebung kommen wird die Aberkennung der Museumleitung schriftlich mitgeteilt. Damit verbunden ist die Verpflichtung zur sofortigen Entfernung der Emaille-Plakette des Museumsgütesiegel aus dem öffentlich sichtbaren Bereich des Museums sowie von Online-Auftritt und Drucksorten.