Gültigkeit und Verlängerung
Das Museumsgütesiegel wird mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren verliehen. Vor Ablauf dieser Frist ist die Verlängerung zu beantragen. Die Laufzeit ist auf der Urkunde vermerkt; gilt diese z. B. bis 2025, kann ab Jänner desselben Jahres die Verlängerung beantragt werden. Die Museen erhalten in der Regel rechtzeitig die Aufforderung, um Verlängerung anzusuchen. Die Einreichfrist beginnt jährlich ab 1. Jänner und endet am 31. März. Die Gültigkeit zuerkannter „Museumsgütesiegel“ wird im Zuge eines Evaluierungsverfahrens verlängert, bei dem ein Nachweis zur Erfüllung der Mindeststandards erneut erbracht werden muss.
Als Grundlage zur Verlängerung sind einzubringen
- Bericht über die abgelaufene Periode
- Antrag auf Verlängerung mit Anmerkungen von Veränderungen
Über den Modus der Überprüfung zur Verlängerung sowie über die Zuerkennung der Verlängerung entscheidet die Jury. Ein Museum kann nach eingelangtem Antrag auf Verlängerung vor Ort von einem Jury-Mitglied anonym oder auch mit Voranmeldung besucht werden. Eine Evaluierung anhand der eingereichten Unterlagen, ohne Besuch vor Ort, ist ebenso möglich.