Rechte und Pflichten

Das ausgezeichnete Museum verpflichtet sich, die Plakette des Museumsgütesiegels im Eingangsbereich des Museums gut sichtbar für Besucher:innen anzubringen. Weiters verpflichtet sich das Museum dazu die Plakette im Online-Auftritt und auf Drucksorten im geeigneten Rahmen als Qualitätsauszeichnung einzusetzen. Die verliehene Urkunde kann ebenso an einem öffentlich zugänglichen Bereich gezeigt werden, dies geschieht im Gegensatz zur Plakette jedoch auf freiwilliger Basis. Die Urkunde ist außerdem ein Dokument, das die Laufzeit des Gütesiegels nachweist und teilweise bei der Bewilligung von Fördermitteln verlangt wird. Bitte bewahren Sie diese daher gut auf.

Bitte informieren Sie uns, wenn sich Kontaktdaten oder der Name des Museums geändert haben sollten, damit wir dies bei der Ausstellung der Urkunde berücksichtigen können.

Nach Ablauf der Gültigkeit des Museumsgütesiegels verpflichtet sich das Museum die Plakette aus dem Öffentlichkeitsbereich des Museums, aus dem Online-Auftritt und von allen Drucksorten zu entfernen.